NIS-Gesetz 2026 ist in Kraft – jetzt handeln

Seit 1. Oktober 2026 gilt das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NIS-Gesetz 2026). Für Unternehmen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtung in den Anwendungsbereich fallen, beginnen damit die konkreten Umsetzungsfristen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

Bis 01.01.2027: Registrierung
Betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Cybersicherheitsbehörde registrieren.

Bis 30.09.2027: Selbstdeklaration
Innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht müssen Informationen zu den umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen übermittelt werden. Dazu zählen unter anderem:

●    eingesetzte Netz- und Informationssysteme

●    Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette

●    Ergebnisse der Risikoanalyse

●    umgesetzte Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen

Es ist höchste Zeit, mit der Umsetzung zu starten.

Wir unterstützen Sie dabei, die technischen Anforderungen des NIS-Gesetzes strukturiert umzusetzen – von der Analyse des Handlungsbedarfs über die erforderlichen Maßnahmen bis zur Vorbereitung auf Registrierung und Selbstdeklaration.

Weitere Informationen zum NIS-Gesetz und unseren Leistungen finden Sie hier. 

Sie möchten wissen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen konkret gelten?
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Mit internetten Grüßen
Ihr Net4You Team