- Wichtige Infos
- Kontakt
- Support Tools
- Kundenlogins
Seit 1. Oktober 2026 gilt das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NIS-Gesetz 2026). Für Unternehmen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtung in den Anwendungsbereich fallen, beginnen damit die konkreten Umsetzungsfristen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Bis 01.01.2027: Registrierung
Betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Cybersicherheitsbehörde registrieren.
Bis 30.09.2027: Selbstdeklaration
Innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht müssen Informationen zu den umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen übermittelt werden. Dazu zählen unter anderem:
● eingesetzte Netz- und Informationssysteme
● Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette
● Ergebnisse der Risikoanalyse
● umgesetzte Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen
Es ist höchste Zeit, mit der Umsetzung zu starten.
Wir unterstützen Sie dabei, die technischen Anforderungen des NIS-Gesetzes strukturiert umzusetzen – von der Analyse des Handlungsbedarfs über die erforderlichen Maßnahmen bis zur Vorbereitung auf Registrierung und Selbstdeklaration.
Weitere Informationen zum NIS-Gesetz und unseren Leistungen finden Sie hier.
Sie möchten wissen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen konkret gelten?
Kontaktieren Sie uns unter
Mit internetten Grüßen
Ihr Net4You Team
Mehr Unternehmen als gedacht sind von den neuen
Vorgaben betroffen - wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung
der NISG-Anforderungen.